Bericht – Gerichtsverhandlung am Düsseldorfer Sozialgericht OEG-Verfahren 23.02.2018
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Am Freitag morgen (23.02.2018) machten sich einige unserer Mitglieder auf den Weg nach Düsseldorf zum Sozialgericht um dem laufenden OEG-Verfahren eines Mitgliedes beizuwohnen. Was dabei heraus kam und was es alles zu verarbeiten gilt schilderte UWe Werner ausdrucksstark und detailiert in unserer Gruppe auf Facebook.
Hier sind nun die Beiträge für die Öffentlichkeit zusammengefasst und nach zu lesen:
23.02.2018 09:11 Uhr Auf nach Düsseldorf zum Sozialgericht OEG-Verfahren . Ein Procedere was man ehemaligen Heimkindern ersparen sollte.
23.02.2018 16:21 Uhr Das was wir heute am Sozialgericht erlebt haben, lässt einem zweifeln am Sozialstaat. Erst Recht, wenn Opfer einem kaum überschaubarem Bürokratismus und Gerichtsverfahren ausgesetzt sind und sie als Betroffene kaum die Möglichkeit haben der Nachvollziehbarkeit. Hier den Unterschied zu erkennen, wann was im Verfahren unter das Verwaltungsrecht und was unter das Sozialrecht einzuordnen ist. Das was wir heute erlebt haben, muss erst einmal verdaut werden. Wenn ein Richter, aus der Sicht des Betroffenen, sich auf ein fragwürdiges Gutachten stützt und der Landschaftsverband, aufgrund dieses Gutachten, eiskalt einen richterlichen Vorschlag ablehnt, dann hat das Opfer keine andere Wahl, als die Klage zurück zu ziehen. Ein GdS von 50% wurde vom Gutachter auf 40% runtergestuft! Auf den richterlichen Vorschlag sich auf 60 % GdS zu einigen, lehnte der Landschaftsverband eiskalt ab. Nach Rücknahme der Klage, auf Anraten vom Anwalt, wurde dieses Verfahren auf die verwaltungsrechtliche Schiene abgeschoben. Schon das während dem heutigen Verfahren, den 6 ehemalige Heimkinder begleitet haben, extra 2 Justizbeamte abgestellt wurden, ist moralisch schwer nachzuvollziehen. Als ob wir potenzielle aufmüpfige Querulanten wären, die ein geordnetes Verfahren für eine Unmutsdemo missbrauchen wollten. Alles in allem war es demütigend und aus Sicht der betroffenen Opfer retraumatisierend. Wer das heute erlebt hätte, wird nie den Mut aufbringen, sich gegen einen Bescheid einer Behörde hier vom Landschaftsverband rechtlich zur Wehr zu setzen. LWL Münster und LVR Köln ihr Partner in allen sozialen Belange und im Behinderten-u.Opferschutzrecht. Und NRW-Minister Laumann sieht keinen Anlass, warum das OEG-Gesetzt reformiert werden muss. Zum Schluss kommend, das Verfahren läuft seit 2013. Der Betroffene hat sich 3 Gutachten stellen müssen und zu Beginn einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen müssen. Nachweislich eine Traumatherapie und mehrere Gesprächstherapien durchgemacht. Nun, müssen wir es erstmal sacken lassen.
24.02.2018 11:45 Uhr So eben erhielt ich die Mitteilung einer Betroffenen, das man ihr nur ein GdS von 30% zuerkannt hat, als OEG-Grundrente. Diese Frau hat unheimlich gelitten als Kind, dass es nur schwer wiederzugeben ist. Das muss ein Ende haben diese Willkür! Ein anderes Mitglied wurde von einer noch bestehenden Einrichtung dermaßen unter Druck gesetzt, dass er mit den Nerven total am Ende ist. Die Politik ist hier gefragt, das Opferentschädigungsgesetz zu reformieren, um der Opfer willen. Wer mir das gepostete hier nicht glaubt, der kann und darf sich gerne persönlich bei uns im Büro davon überzeugen. Weil? Ja weil wir alles dokumentieren und somit belegen können!!!
24.02.2018 12:54 Uhr Hier eine von vielen Möglichkeiten und Antworten: Wir hatten gestern einen Anwalt vom Weissen Ring aus Essen. Alarmiert werden müssen alle Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen, Behindertenverbände und alle echten wahre Christen. Die Frage, ob wir als Verein diese Anträge den Mitgliedern und Betroffenen noch zumuten können, stellt sich aktuell! Das Engagement aller ist hier gefragt und angesagt.Wir hatten gestern einen Anwalt vom Weissen Ring aus Essen. Alarmiert werden müssen alle Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen, Behindertenverbände und alle echten wahre Christen und andere Religionsgemeinschaften. Und teilen, posten wo immer ihr im Netz unterwegs seit!!!
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